Eine Bruststraffung, die übrigens auch mit einer Brustvergrösserung oder Brustverkleinerung kombiniert werden kann, ermöglicht es, eine jugendlichere und festere Brust mit harmonischen Proportionen zu schaffen. Auch das Selbstwertgefühl und die Sexualität können auf diese Weise dauerhaft positiv beeinflusst werden.
Das Körperwachstum und die Entwicklung der Brust sollten abgeschlossen sein – dann kann prinzipiell in jedem Alter eine Brustverkleinerung vorgenommen werden.
Bevor eine Bruststraffung (Mastopexie) vorgenommen wird, sollte die Familienplanung abgeschlossen sein, um nicht durch eine Schwangerschaft das Operationsergebnis wieder zu verändern.
Vor einer Brustverkleinerung sollten Sie ihr Idealgewicht erreicht haben, damit das Brustvolumen harmonisch in Einklang mit dem Körperbau gestaltet werden kann.
Je nach Ausgangsbefund und Beschaffenheit des Brustgewebes kommen mehrere moderne Operationsmethoden für eine Bruststraffung (Mastopexie) oder eine Brustverkleinerung (Brustreduktionsplastik) in Betracht. Die individuellen Wünsche der Patientin stehen dabei im Vordergrund und ob diese Wünsche medizinisch sinnvoll sind, ist im ausführlichen Beratungsgespräch vorab abzuklären.
Im Allgemeinen wird der Eingriff in Vollnarkose im Rahmen eines stationären Aufenthalts von 1 – 4 Tagen - je nach Umfang der Operation - durchgeführt.
Kurz Info | |
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Operationsprinzip: | Bruststraffung: Entfernung von Haut, Fett - und Drüsenkörper im unteren Bereich der Brust, Verkleinerung und Anhebung des Brustwarzenhofes - ggf mit zusätzlicher Fettabsaugung |
Voruntersuchungen: | Laborwerte, ggf EKG, evtl Sonographie der Brust und Mammographie |
Ambulante / Stationäre Behandlung: | meist stationär |
Betäubungsart: | meist Vollnarkose |
Fädenentfernung: | nach ca 12-14 Tagen |
Arbeitsfähig: | nach ca 14 Tagen |
Gesellschaftsfähig: | nach ca 8 Tagen |
Nachbehandlung: | Narbenpflege, Tragen eines speziellen BH Tag und Nacht für ca 4 Wochen und evtl weitere 2 Wochen tagsüber, kein Sport für ca 6 Wochen |
Allgemeine Patienteninformationen finden Sie unter Hinweise.
Gerne informieren wir Sie auch ausführlich zu den Themen Kosten und Versicherungsschutz.
Bei einem ausführlichen Beratungsgespräch erläutern wir gemeinsam, ob und in welcher Form eine Bruststraffung oder eine Brustverkleinerung (Mammareduktionsplastik) für Sie empfehlenswert ist.
Ab dem 35. Lebensjahr sollte vor dem Eingriff eine Ultraschalluntersuchung der Brust und ggf eine Mammographie gemacht werden.
Im Sanitätsfachhandel ist ein angepasster Kompressions BH zu besorgen und zur Operation mitzubringen.
Neben den üblichen Maßnahmen vor einem chirurgischen Eingriff werden vor einer Bruststraffung bzw. -verkleinerung sog. Vorher-Bilder aufgenommen. Die Brust wird nochmals vermessen und die Hautschnitte werden angezeichnet.
Je nach Ausmaß kommen verschiedene Operationsverfahren zur Bruststraffung oder Brustverkleinerung in Betracht. Oberstes Ziel ist – neben der Formung einer natürlichen und harmonischen Brust – möglichst gewebeschonend und narbenarm zu operieren.
Beidseits werden Drainagen zur Ableitung des Wundsekrets eingelegt. Hautverschluss mit feinen selbstauflösenden Nähten und Anlage des speziellen Kompressions BHs.
Die Drainagen werden ca 1 – 2 Tagen nach der Operation entfernt.
Danach können Sie die Klinik verlassen.
Der Kompressions BH muss Tag und Nacht für 4 Wochen getragen werden.
Fädenkürzung im Hautniveau nach ca. 2 Wochen.
Sport, Sauna oder Solarium nach ca. 6 Wochen.
Müssen Patientinnen nach einer Bruststraffung / Brustverkleinerung (Mammareduktionsplastik) mit SCHMERZ rechnen ?
Angesichts des ausgedehnten Eingriffs halten sich die Schmerzen aufgrund des gewebeschonenden Vorgehens hinterher in Grenzen. Diese sind mit den üblichen Schmerzmitteln zu behandeln.
Kann nach einer Bruststraffung oder einer Brustverkleinerung gestillt werden ?
JA – nach einer Bruststraffung.
Nach einer Brustverkleinerung bei ausgeprägtem Eingriff kann die Stillfähigkeit beeinträchtigt sein.
Ist eine Bruststraffung oder eine Brustverkleinerung von Dauer ?
Durch die innere Stabilisierung der Brustdrüse ist ein längerfristiges Operationsergebnis zu erwarten.
Dennoch können individuellen Faktoren – wie z.B. Gewichtsschwankungen - das Ergebnis beieinflussen.
Bezahlt die Krankenversicherung für den Eingriff einer Brustverkleinerung oder Bruststraffung ?
Die Kosten für eine Bruststraffung werden nicht von der Krankenversicherung getragen, da es sich um einen ästhetischen Eingriff handelt.
Eine Brustverkleinerung bei sehr großen schweren Brüsten mit gesundheitlichen Folgen (Rückenschmerzen, Haltungsschäden, Bandscheibenvorfall) kann von der Krankenversicherung in einzelnen Fällen die Operations- und Behandlungskosten übernommen werden. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen: großes Resektionsvolumen pro Brustseite bei der Operation, Normalgewicht der Patientin (BMI <25), erfolglose konservative Behandlung von Rückenschmerzen und Haltungsproblemen.
Die schriftliche Kostenübernahme von der Krankenversicherung muss vor dem Eingriff vorliegen.
Auf der Seite Hinweise finden Sie weitere interessante Informationen zum Thema Risiken und Komplikationen eines chirurgischen Eingriffs auf.
Gerne informieren wir Sie auch ausführlich zu den Themen Kosten und Versicherungsschutz.
Weitere Informationen zur Thematik Bruststraffung / Verkleinerung bei Frauen bei: www.operation.de
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